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Bestandsaufnahme

Dokumentierte Bestandsaufnahme von Immobilien vor Arbeiten oder einer Vermietung

Die Bestandsaufnahme, auf Französisch auch "État des lieux" genannt, beschreibt das listenmäßige Erfassen von vorhandenen Gegebenheiten. Diese Technik kann in den verschiedensten Situationen zum Einsatz kommen, um als Beweisstück zwischen mehreren Parteien zu dienen und somit Streitigkeiten vorzubeugen.

Bau- oder Renovierungsmaßnahmen

Sind an Ihrer Immobilie (Haus oder Grundstück) Bau- oder Renovierungsmaßnahmen geplant, besteht die Möglichkeit, vorher und/oder nachher eine Bestandsaufnahme von einem Sachverständigen durchführen zu lassen. Um mögliche Konflikte zu vermeiden, sollte diese von einer fachkundigen Drittperson durchgeführt werden.

Vermietung

Ein klassischer Fall für eine Bestandsaufnahme ist die Vermietung einer Immobilie. Vor Einzug oder im ersten Monat der Nutzung durch den Mieter, sollte immer eine gemeinsame Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Die eingängliche Bestandsaufnahme ist obligatorisch und stellt einen wichtigen Teil des Mietvertrages dar. Es empfiehlt sich, eine fachkundige Drittperson hinzu zu ziehen, welche durch unabhängige und unparteiische Arbeit einen aussagekräftigen Bericht erstellt. Dieser kann für beide Parteien als Beweisstück fungieren. 

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